Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

 

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Autoglas Kainer und natürlichen sowie juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.autoglas-kainer.at).

1.3.  Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.


2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. In Katalogen, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Entschließt sich der Kunde dazu den Schaden von Autoglas Kainer beheben zu lassen, so werden Ihm die kosten in Form einer Gutschrift auf der Rechnung vergütet.


3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren werden bei uns nur telefonisch preis gegeben. Nur in seltenen Fällen auch per Mail.

3.2. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise können immer variieren und sind keine Fixpreise außer sie werden als solche deklariert

3.3. Jede Rechnung ist sofort nach Abholung zu zahlen, sei es in Bar oder Bankomat Überweisung.  Diese gilt auch für den Selbstbehalt des Kunden bei bestehen einer Teilkasko oder- Vollkaskoversicherung. Juristische Kunden könne Ihre Selbstbeteiligung, nach Absprache mit Autoglas Kainer, auch Überweisen.

3.4. Wird der Glasschaden von der Versicherung gedeckt so Rechnen wir den Rechnungsbetrag, abzüglich des vom Kunden zahlenden Selbstbehalt direkt mit der Versicherung ab (Gilt nur bei Kaskoversicherungen).


4. Beigestellte Ware

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen, ist dies nicht der Fall so entfällt die Garantie.

4.2. Solche vom Kunden beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.


5. Zahlung

5.1. Die Zahlung ist Grundsätzlich sofort nach Abholung des KFZ zu Leisten.

5.2. Nur in gesonderten Fällen kann der Kunde auch den Betrag an uns überweisen.

5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz von 4%.

5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

5.7. Leistet die Versicherung des Kunden nicht oder besteht gegeben falls kein Kaskoversicherung, so verpflichtet sich der Kunde unsere Leistung zu zahlen.

5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Sonderpreise (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.


6. Haftpflichtversicherung mit Schädiger

6.1. Die natürliche oder juristische Person erklärt sich dazu bereit alle Notwendigkeiten mit seiner Versicherung oder Unfallgegner-Versicherung selbst zu klären.

6.2. Unsere Angestellten sind nicht verpflichtet sich den Fall zu widmen.  DATENSCHUTZ (Absatz 19)        


7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle rechtlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat,

7.2. Der Kunde muss alle relevanten Unterlagen Autoglas Kainer mitteilen, Zulassungsschein, Polizzennummer und Führerschein sind vorweisen.

7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so stimmt der Kunde zu dass wir uns die Daten selber einholen, sei es bei Telefon, Mail oder über die Versicherungsaukunft.


8. Leistungsausführung

8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

8.2. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.


9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Leistung oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

9.2. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.


10. Beschränkung des Leistungsumfanges

10.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.: Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.

10.2. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.


11. Probefahrten

11.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und um zu begutachten ob die eingebauten Sensoren funktionstüchtig sind.


12. Altteile

12.1. Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden)  - ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) - sind von uns bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren und gegebnenfalls wieder einzubauen.


13. Abstellung von Fahrzeugen

13.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selbe Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, den Kunden nochmals (sei es telefonisch, bei Brief oder Mail) darauf hin zu weisen.


14. Gefahrtragung

14.1. Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung / Beschädigung des Kfzs  ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.
14.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir das Kfz zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
14.3. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Ware  an den Verbraucher gilt § 7b KSchG (ab Übergabe an den Verbraucher).


15. Annahmeverzug

15.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware bei uns einzulagern.  

15.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


16. Eigentumsvorbehalt

16.1. Die von uns, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

16.2. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

16.3. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.


17. Gewährleistung und Garantie

17.1. Nach einem Windschutzscheibentausch bei uns haben Sie bis zu 10 Jahre Dichtheitsgarantie.

17.2. Autoglas Kainer gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Autoglas Kainer weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der Harz-Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden in diesem Fall ausgeschlossen sind , beauftragt der Kunde infolgedessen Autoglas Kainer mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Autoglas Kainer erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Harz- Reparatur an denjenigen, der die Steinschlagreparatur bezahlt hat.

17.3. Autoglas Kainer verwendet ausschließlich Windschutzscheiben,  in Erstausrüsterqualität, die gemäß den Vorgaben der Originalhersteller hergestellt werden

17.4. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

17.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

17.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

17.7. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

17.8. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe schriftlich, telefonisch oder persönlich zu melden. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.

17.9. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

17.10. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

17.11. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

17.12. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

17.13. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, das KFZ in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere wenn sie keine Möglichkeit haben ohne Ihr KFZ in Ihr Haus oder Wohnung zu gelangen, bieten wir Ihnen ein kostenlose Heimfahrt an.


18. Haftung

18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18.2. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

18.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

18.4. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).


19. Datenschutz

19.1. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Alle notwenigen Daten von Ihnen werden ausschließlich an Ihr Versicherungsunternehmen zur Schadensmeldung weitergeleitet. (Nur bei Kaskoversicherungen)

19.2. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und die Gesetzlichen 7 Jahre aufbewahrt (Aufbewahrungspflicht)

19.3. Der Kunde hat das Recht auf Löschung seiner Daten

19.4. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.


20. Salvatorische Klausel

20.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

20.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.


21. Allgemeines

21.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.

21.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (2483 Weigelsdorf)

21.3. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnethttp://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.

21.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Stand Februar 2021


Autoglas Kainer


Stefan Kainer
Bahnstrasse 18
2483 Weigelsdorf

UID: ATU75039959
Tel: +43 2254 72607

Mail: Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetoffice@autoglaskainer.at


Gerichtssitz Baden